Medizinische Kosmetikerin / Medizinischer Kosmetiker ®

Die Bezeichnung Medizinische Kosmetikerin ® und Medizinischer Kosmetiker ® ist durch einen Registereintrag ( Registernummer 30453321 ) beim Deutschen Patent- und Markenamt ( DPMA ) gesetzlich geschützt. Zur Verwendung dieses Begriffs ist eine eigene auf ihre Person ausgestellte Lizenz erforderlich.
 

Lizenz

Schulleiterin Petra Bork hat für sich und ihre Schule eine Lizenz erhalten. Sie hat hierdurch das Recht, dieses Markenzeichen für sich und ihre Schule zu vertreten. Sie ist ebenso berechtigt von ihr ausgebildete Kosmetikerinnen und Kosmetiker zur Lizenzvergabe beim Markeninhaber vorschlagen.
 

Voraussetzungen

Das Angebot zur Lizenznahme richtet sich vorrangig an Kosmetiker.innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung über mindestens 2400 Unterrichtsstunden. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie mit einer Teilnahme an unserer Schule erreichen. Um auch Teilnehmern, die bereits eine Ausbildung in geringerem Umfang oder eine Ausbildung in einem medizinischen Beruf absolviert haben, können diese Voraussetzungen durch eine Überprüfung der Gleichwertigkeit individuell anerkannt werden. Dies kann auch über einen Quereinstieg oder eine Fortbildung an unserer Schule erfolgen.

 

  Medizinische Kosmetik